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1. Vertragspartner Nachstehende Mietbedingungen gelten für die Vertragsverhältnisse zwischen DMT-Showtechnic und ihren Vertragspartnern (Mieter), die technische Geräte und/oder personelle Leistungen benutzen, mieten oder in anderer Form in Anspruch nehmen. Nebenabsprachen gibt es hierbei nicht. 2. Inanspruchnahme von Geräten und technischen Einrichtungen Art und Umfang der Vermietung von Geräten und technischen Einrichtungen werden, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart, von DMT-Showtechnic nach Zweckdienlichkeit bestimmt. Als Auslieferungsort für alle Leistungen gilt der Geschäftssitz Der Mieter hat sich von der Vollständigkeit und der ordnungsgemäßen Beschaffenheit der vermieteten Geräte und technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör am Auslieferungsort zu überzeugen. Mängelrügen oder die Berufung auf Fehlmengen können nur unmittelbar nach Auslieferung bzw. Übernahme geltend gemacht werden. Spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Der Mieter ist verpflichtet, die ihm überlassenen Geräte und technischen Einrichtungen pfleglich zu behandeln und diese ordnungsgemäß zu verwahren. Vermietete Gegenstände dürfen vom Mietern nicht ohne ausdrückliche Genehmigung weitervermietet oder anderen überlassen und nur innerhalb des Bundesgebietes verwendet werden. Jegliche Weiterveräußerung wird sofort zur Anzeige gebracht. Der Transport und die Verwendung auf Wasser-, Schienen- und/oder Luftfahrzeugen jeglicher Art bedarf der schriftlichen Genehmigung. DMT-Showtechnic kann jederzeit die Rückgabe der Mietgegenstände verlangen. 3. Inanspruchnahme von Arbeitskräften Durch die zur Verfügungstellung von Arbeitskräften entsteht zwischen DMT-Showtechnic ist weiterhin allein weisungsberechtigt. 4. Gefahrtragung, Haftung des Mieters, Versicherung Mit dem Tage der zur Verfügungstellung der Mietsache geht bis zur Rücknahme die Gefahr auf den Benutzer über, der auch für die Vollständigkeit und Schadlosigkeit der Mietsache vom Tage der zur Verfügungstellung an bis zur Rücknahme haftet. Der Mieter trägt das Transport- und Versandrisiko. DMT-Showtechnic ist bis zu 14 Tagen nach Rückgabe der Mietgegenstände berechtigt, dem Mieter nicht bekannt gewordene Mängel, Schäden und Umarbeitungen in Rechnung zu stellen. Anfallende Reparaturen (auch gültig für Leuchtmittel) werden soweit möglich durch DMT-Showtechnic , andernfalls durch eine entsprechende Fachwerkstatt ausgeführt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Zu diesem Zweck wird die Kaution einbehalten. Ist der Schaden geringer als die gezahlte Kaution wird dem Mieter der Restbetrag per Überweisung auf sein Konto überwiesen. In jedem Fall wird dem Mieter eine ordnungsgemäße Rechnung über die Reparatur ausgestellt. Eine etwaige Neubeschaffung (z.B. bei Diebstahl) eines oder mehrerer Mietgegenstände erfolgt jeweils zum derzeit gültigen Neupreis. Der Mieter ist verpflichtet, umgearbeitete Mietsachen nach Ablauf der Nutzungszeit auf eigene Kosten in den früheren Zustand zurückzuversetzen. Der Mieter haftet von DMT-Showtechnic für sämtliche Schäden und Aufwendungen, welche durch Handlungen, Maßnahmen oder Unterlassungen des Mietern, seiner Beauftragten und Arbeitnehmer sowie der von ihm in Anspruch genommenen Arbeitskräfte verursacht bzw. im Zusammenhang stehen. Der Mieter ist DMT-Showtechnic gegenüber für die Einhaltung aller einschlägigen gesetzlichen, behördlichen und berufsgenossenschaftlichen Bestimmungen, Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften sowie der allgemeinen Regeln der Technik verantwortlich. Hier ist insbesondere für den ordnungsgemäße Anschluß, bzw. die zur Verfügungstellung eines ordnungsgemäßen elektrischen Anschlusses Sorge zu tragen. Die Haftung des Mieters umfaßt auch Folge und Ausfallschäden, die durch das Schadensereignis entstehen (z.B. Umsatz- bzw. Vermietungsausfälle). Der Mieter ist verpflichtet, die Mietsache gegen alle Risiken ausreichend zu versichern. 6. Haftung von DMT-Showtechnic Der Mieter übernimmt Mietsachen in dem Zustand, in dem sie sich befinden. DMT-Showtechnic übernimmt keine Haftung für den Fall, daß dem Mietern oder Dritten durch Störungen oder Ausfall der Mietsachen Schäden, gleich welcher Art, entstehen. DMT-Showtechnic übernimmt keine Gewähr für die Güte der Leistung der zur Verfügung gestellten Arbeitskräfte und haftet im Rahmen des Dienstleistungsvertrages nicht für ein etwaiges Verschulden der Arbeitskräfte. Sofern DMT-Showtechnic durch nicht von ihr zu verantwortende Umstände ( Einwirkung höherer Gewalt, Naturkatastrophen, Betriebsstörungen, Streik oder Aussperrung, behördlicher Anordnungen, Unterbrechung infolge Stromausfall oder Stromschwankungen, die vertraglichen Leistungen nicht oder nicht in vollem Umfang oder nicht zum vereinbarten Termin erfüllen kann, steht dem Mietern kein Recht auf Schadenersatz, Rücktritt vom Vertrag oder Zurückhaltung seiner Leistungen zu. In allen sonstigen Fällen gilt für die Haftung von DMT-Showtechnic folgendes: Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Dies gilt auch für eigenes Verschulden von Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen im Sinne des §24 AGB-Gesetzes haftet DMT-Showtechnic auch nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen. Die Haftung für Mängelfolgen sowie Begleitschäden ist ausgeschlossen. 7. Rücktritt vom Vertrag Bei Bekanntwerden ungünstiger Kreditverhältnisse des Mieters sowie im Fall des Zahlungsverzuges hat DMT-Showtechnic das Recht, von allen Vertragsverhältnissen und Abmachungen mit dem Mieter ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unter Ausschluß jeglicher Schadensersatzforderungen seitens des Mieters zurückzutreten. 8. Mietzins bzw. Benutzungsentgelt Berechnungsgrundlage für den Mietzins bzw. das Entgelt für die dem Mietern überlassenen Geräte, technischen Einrichtungen einschließlich Zubehör und die sonstigen Leistungen sowie für die Stellung von Arbeitskräften sind die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung jeweils geltenden Preislisten. Alle aufgeführten Mietpreise gelten pro Tag und je Gerät. Die Dauer der Miete beträgt mindestens einen Tag oder ein Vielfaches davon. Die im Mietvertrag angegebene Mietdauer ist unbedingt einzuhalten. Bei eigenmächtiger Verlängerung erfolgt eine Nachberechnung in Höhe der doppelten Mietgebühr. Bei Übergabe der Mietgegenstände wird die Mietgebühr zuzüglich einer Kaution in Höhe von 150€ fällig. Bei ordnungsgemäßer Rückgabe und Prüfung der Mietgegenstände wird diese zurückgezahlt. Der Mieter legt am Tag der Vermietung seinen Personalausweis vor. Bei vorzeitigem Rücktritt vom Mietvertrag muss der Mieter bis 10 Tage vor dem Miettermin pauschal 50 % des Mietbetrages zahlen. Für jeden späteren Tag des Rücktritts hat der Mieter zusätzlich je 5 % des vertraglich vereinbarten Mietbetrages zu entrichten. 9. Zahlungen Zahlungen haben gemäß den festgelegten Vereinbarungen sofort zu erfolgen; sie sind ausschließlich an DMT-Showtechnic zu leisten, und zwar so, daß DMT-Showtechnic den vollen Gegenwert in verlustfreier Kasse erhält. Wenn im Vertrag nicht ausdrücklich eine andere Zahlungsbedingung vereinbart ist, hat die Zahlung sofort nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug mit dem derzeit gültigen Mehrwertsteuersatz von 19% zu erfolgen. Bei Zahlungsverzug sind sämtliche gegen den Mietern noch offenstehenden Forderungen sofort fällig und es können Verzugszinsen bis zu 4% berechnet werden. Mahn- und Inkassospesen gehen zu Lasten des Mieters. 10. Übertragung von Rechten und Pflichten Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus den mit DMT-Showtechnic geschlossenen Verträgen ist unzulässig. 11. Sonstige Bedingungen Etwaige Änderungen bezüglich Dauer und Inhalt der vertraglichen Vereinbarungen bedürfen der Schriftform, auf deren Einhaltung wirksam nicht verzichtet werden kann. Die Preisliste von DMT-Showtechnic ist wesentlicher Bestandteil dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der Mieter bestätigt bei Zustandekommen des Mietvertrages von diesen Mietbedingungen Kenntnis genommen zu haben und mit ihnen in vollen Umfang einverstanden zu sein. 13. Gerichtsstand und Erfüllungsort Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen DMT-Showtechnic und dem Benutzer findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit rechtlich zulässig, Jülich vereinbart. Jülich, August 2002 |
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